Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
HelpingHand24 GbR ,
Amtsgericht Koblenz
HelpingHand 24 vermittelt Ihnen polnische
Betreuerinnen. Es handelt sich um
Ganztagshilfe, sog. 24 –Stunden Betreuung, die
in Privathaushalten nach einem zu vereinbarenden
Zeitplan abläuft.
Sobald die Vermittlung erfolgt ist, erlauben wir
uns, für die gesamte Leistung eine einmalige
Bearbeitungsgebühr, die nicht
rückerstattungsfähig ist, in Höhe von 300 €
zzgl.19% MwSt. in Rechnung zu stellen. Hinzu
kommen Transferkosten /Hin und Rückreise/ ab
Ankunftsort in Deutschland bis zum Erfüllungsort
des Auftrages 30 Cent je KM. Diese Gebühr gilt
pro Haushalt, nicht pro vermitteltes Personal
und deckt die gesamte Auftragszeit ab. Bei
Personalausfall sorgt HelpingHand 24
schnellstmöglich für Ersatz.
Die zu erbringenden Leistungen werden
schriftlich in einem Betreuungsvertrag
abgeschlossen. Die Betreuungskraft unterliegt
der Schweigepflicht bezüglich allen
Informationen, die ihr im Rahmen der Betreuung
bekannt werden und verpflichtet sich diese
vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber-
nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen
zu bewahren.
Der Auftraggeber stellt der Betreuungskraft eine
angemessene Unterkunft und Verpflegung zur
freien Verfügung. Ein Zimmer muss vorhanden
sein, in das die Kraft sich während der
Ruhezeiten zurückziehen kann.
Die Dienstzeiten werden unter Berücksichtigung
den Bedürfnissen des Auftraggebers individuell
vereinbart. Der Betreuungskraft soll 2 Stunden
Freizeit pro Tag gewährt werden, falls
möglich am Wochenende oder einem anderen Tag,
nach Absprach mehr.
Nachtarbeit bedarf einer besonderen
Vereinbarung, das Gleiche gilt für Sitzwache
oder regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten in
der Nacht. Eine Rufbereitschaft ist jedoch
zulässig.
Für die
Weihnachtstage soll ein Zuschlag ab 150 €
Weihnachtsgeld gezahlt werden.
Für versteckte Charaktereigenschaften des
vermittelten Personals und die Form der
Einstellung außerhalb des Betreuungsvertrags
zwischen Auftragsgeber und der Betreuungskraft
ist die HelpingHand24 nicht zuständig und
trägt keine Haftung.
Beendigung des Vertrages: Der
Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen, der kann von jeder Vertragspartei
ohne Angaben von Gründen in Schriftform( Brief,
Fax, E-Mail ) mit Frist von 14 Tagen gekündigt
werden.
Die Betreuungskraft, die von HelpingHand24
vermittelt wurde, darf während der nächsten
zwölf Monate nach der Beendigung des
Betreuungsvertrages, keine andere Beschäftigung
oder andere Form der Dienstleistung in
Deutschland aufnehmen.
Für
die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Kunden
untersagt, die Haushaltshilfe selber anzustellen
oder in einem anstellungsähnlichen
Beschäftigungsverhältnis zu beschäftigen. Bei
Zuwiderhandlungen kann die Agentur eine
Entschädigung von bis zu 20000,-- Euro
Schadensersatz geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkung der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe
kommt, die die Vertragparteien mit der
unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehende Bestimmung gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
Stand
01.01.2010
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